Umsatzsteueränderung zum 1.1.2024
Das Auslaufen der Umsatzsteuerermäßigung macht eine genaue Abgrenzung zwischen Speisenlieferung und Restaurantdienstleistungen (wieder) unumgänglich
Das Auslaufen der Umsatzsteuerermäßigung macht eine genaue Abgrenzung zwischen Speisenlieferung und Restaurantdienstleistungen (wieder) unumgänglich
Der Wegfall der Umsatzsteuerermäßigung erfordert eine besondere Abgrenzung von Anzahlungen aus 2023 für Restaurantdienstleistungen in 2024
Meldezettel für deutsche Staatsangehörige sollen künftig entfallen
Seit 2024 gelten wieder unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Übernachtung mit Frühstück
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